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Homöopathie im BfArM

Posted on 08/12/2018 by larsdittrich

Wenn ein Pharmakonzern ein neues Medikament auf den Markt bringen will, muss er ganz schön was vorlegen. Die Wirkung muss in Studien klar belegt sein, die Nebenwirkungen gründlich abgeklopft. Der Konzern darf natürlich nicht selbst entscheiden, wie gründlich gründlich genug ist. Dafür gibt es klare Vorschriften.
Dass die eingehalten werden, darum kümmert sich in Deutschland das BfArM. An diesem Amt kommt keine unwirksame Quacksalbe vorbei.

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Werbung für Homöopathie? Vitrine im Foyer des Bundesamts

Sagte ich keine? Drei Ausnahmen gibt es. Pflanzenheilkunde, Anthroposophie und Homöopathie. Präparate aus diesen Richtungen kommen in Deutschland auf den Markt, ohne dass eine Wirkung gezeigt werden muss. Es muss lediglich gezeigt werden, dass die Wirkung des Präparats mit der Überlieferung übereinstimmt. Auch diese Beurteilung wird durch das BfArM durchgeführt. Da sitzen also nicht nur scharfe Füchse, die sich teuflisch gut mit Pharmakologie auskennen und den Konzernen jede Schwäche ihrer Studien um die Ohren hauen. Da sitzen auch Homöopathen. Und wenn ein Konzern beantragt, völlig wirkungslose Zuckerkugeln gegen ernsthafte Krankheiten verkaufen zu dürfen, sagen die: “Stimmt, das haben wir wirklich schon immer so gemacht”.
Da kann natürlich das BfArM nichts für. Der Auftrag kommt vom Gesetzgeber.

Sie können aber was dafür, wie sie ihr Foyer dekorieren. Da steht eine Vitrine mit Ausstellungsstücken zur Homöopathie.
Ich würde ja als Amt dem im Foyer wartenden Besucher lieber deutlich machen, wie wichtig meine Arbeit ist. Aber da ist wohl jeder anders.

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