Auf einem Medikament darf in Deutschland nur draufstehen, dass es gegen etwas hilft, wenn das auch nach wissenschaftlichen Kriterien gezeigt wurde. Ausnahme sind die “besonderen Therapierichtungen” Pflanzenheilkunde, Anthroposophie und Homöopathie. Da reicht es, wenn z.B. die Homöopathen “die Erfahrung gemacht haben”, dass es hilft (sogenannter Binnenkonsens). Ob diese Erfahrung vorliegt, beurteilt eine entsprechende Kommission der Arzneibehörde (BfArM). Für Homöopathie macht das die Kommission D.
In diesem Fall hat die Kommission D über ein homöopathisches Abnehm-“Medikament” gesagt, dass es ja gar nicht helfe. Es gibt also nicht nur keine wissenschaftlichen Belege – nicht mal die Homöopathen glauben, dass es hilft! Deswegen durfte der Hersteller nicht mehr drauf schreiben, dass davon die Pfunde purzeln. Der hat dagegen geklagt. UND RECHT BEKOMMEN! Weil es ja schon mal zugelassen war. Nur weil niemand glaubt, dass es wirkt, dürfe man ja nicht die Verlängerung der Zulassung verwehren.
Alter Schwede. Was für eine scheiß Gesetzeslage. Jeder darf einfach willkürlich irgendwas über jede beliebige Substanz behaupten und sie als “Medikament” in Apotheken verkloppen. Ich hätte da noch ein super Pülverchen gegen Leichtgläubigkeit. Ich kann auch in großen Mengen liefern. Kontakt per PN.